Service zum Onlineshopping

Wir haben auf diesen Seiten eine Auswahl der besten Online Shops und Home Shopping Center für Sie zusammengestellt, nach Kategorien geordnet. Alle Anbieter wurden redaktionell begutachtet und für gut befunden. Alle bieten das Mindestmaß an Sicherheit, Datenschutz und Kundenservice, wie z.B. Umtauschrecht

Ihr Recht

Online-Shops geben mit der Beschreibung der Produkte aus rechtlicher Sicht kein Angebot ab, erst mit der Bestellung der Ware durch den Kunden wird ein Kaufangebot übermittelt, das der Verkäufer annehmen kann, aber nicht muß. Der eigentliche Kaufvertrag entsteht erst mit der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer.

Rückgaberecht

Der Käufer kann nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge fast jeden Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen oder die Ware zurückgeben. Der Beginn der Widerrufsfrist setzt zunächst voraus, dass der Unternehmer seine Informationspflichten zuvor vollständig erfüllt hat und der Käufer weiterhin in Textform (z.B. per Fax, E-Mail oder schriftlich) ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Sie beginnt dann beim Kauf von Waren, wenn der Käufer die Ware erhalten hat. Bei bestellten Dienstleistungen hingegen bereits mit Vertragsschluss.

Kommt der Unternehmer den Informationspflichten nicht nach, beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Vertrag kann dann noch bis zu sechs Monate gerechnet ab Vertragsschluss und bei Warenlieferungen sechs Monate gerechnet ab Erhalt der Ware widerrufen werden. Wird hingegen nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, so kann der Vertrag sogar ohne zeitliche Beschränkung widerrufen werden.

Für den Kauf bestimmter Waren ist ein Widerruf allerdings ausgeschlossen. Dazu gehören individuell angefertigte und verderbliche Produkte, Güter, die nicht zurückgesandt werden können (z.B. bestelltes Heizöl), entsiegelte Software sowie entsiegelte Audio- und Videoaufzeichnungen (CD´s, DVD´s und Videos). In der Regel können auch Verträge über Waren, die auf Internetauktionen ersteigert wurden, nicht widerrufen werden.

Will man hinsichtlich eventuell anfallender Rückgabekosten sicher gehen, muss man darauf achten, ob der Unternehmer ein Widerrufs- oder ein Rückgaberecht einräumt. Beim Widerrufsrecht trägt der Unternehmer ab einem Bestellwert von 40 Euro in jedem Fall die Kosten für die Rücksendung. Unterhalb dieser Grenze muss der Kunde die Rücksendekosten tragen, sofern der Händler ihn im Vorfeld darüber informiert hat - zum Beispiel durch einen Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gewährt der Händler jedoch ein Rückgaberecht, so bedeutet dies, dass der Verkäufer grundsätzlich die Rücksendekosten übernehmen muss. Ab 40 Euro aufwärts heißt es also bei Rücksendung immer: Gebühr bezahlt Empfänger. Entscheidend für die 40 Euro-Grenze ist nicht der Wert der zurückgeschickten Waren, sondern allein der Wert der gesamten Bestellung. Werden also mehrere Sachen gemeinsam bestellt, kommt es nur auf den Gesamtbestellwert und nicht auf den Rücksendewert an.

Bezahlung im Internet

Grundsätzlich hat der Kunde kein Recht auf Wahl einer bestimmten Zahlungsart, doch meist gibt es mehrere Alternativen. Dabei wählt man in der Regel durch Ankreuzen im Bestellformular unter den dort angegeben Zahlungsmöglichkeiten.

Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Hier geht man nicht das Risiko ein, keine, eine andere als die bestellte oder und eine fehlerhafte Ware zu erhalten und trotzdem seinem Geld hinterherzulaufen. Bei der Rechnung wird nur dann gezahlt, wenn die Ware in Ordnung ist und bei der Einzugsermächtigung kann dem Bankeinzug innerhalb von sechs Wochen widersprochen werden. Das Kreditinstitut holt den Betrag dann zurück.

Anders ist dies aber bei Zahlung vor Warenerhalt oder bei Zahlung mit Kreditkarte. Diese Zahlungsarten bedeuten eine Umkehr des Prinzips Erst die Ware, dann das Geld: Wenn dem Kunden die Ware nicht gefällt, muss er die bereits erfolgte Zahlung vom Unternehmer zurückfordern, was mühsam sein kann. Daher sollte man der Zahlung per Rechnung oder Bankeinzug den Vorzug geben.

Nachnahmesendungen minimieren zwar das Risiko, aber leider kann die Nachnahme nicht vor Betrügereien schützen. Sicher sein, dass die bestellte Ware auch tatsächlich im Paket ist, kann man leider nicht. Wer seinen Vertragspartner allerdings sorgfältig auswählt und bei Zweifeln die Adressangaben, Telefonnummern etc. überprüft, fährt mit der Nachnahme dennoch meist gut